Allgemeine Geschäftsbedingungen der bluechip Computer AG
– Geschäftskunden –
I. Geltung
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der bluechip Computer AG gelten nur gegenüber denjenigen unserer Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. öffentlichrechtliches Sondervermögen sind.
2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos erbringen.
3. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind.
4. Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.
II. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote unserer Waren – gleich ob elektronisch, schriftlich, fernmündlich oder mündlich übermittelt, stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind stets unverbindlich.
2. Elektronisch, schriftlich, mündlich oder fernmündlich abgegebene Bestellungen einzelner Produkte durch unsere Kunden stellen ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit unserer Benachrichtigung an den Kunden zustande, dass die Ware zum Versand gebracht wurde.
3. Die Bestätigung des Eingangs der elektronischen oder schriftlichen Bestellung stellen ebenso wenig wie die telefonische oder mündliche Entgegennahme der Bestellung eine rechtsgeschäftliche Annahme des Angebotes dar.
III. Lieferung
1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich bei von uns angegebenen Lieferzeiten stets nur um ungefähre Angaben.
2. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Lieferverzögerung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Ereignisse eintreten, die auf die Fertigung, Verpackung oder den Transport der Ware Einfluss haben, soweit sie außerhalb unserer Sphäre liegen. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem Zulieferer eintreten und auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten.
3. Sollten Teile der bestellten Waren nicht oder nicht sofort lieferbar sein, so sind wir dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nimmt die bluechip Computer AG am Werk zurück. Der Rücktransport erfolgt auf Kosten des Kunden.
5. Sofern der Kunde es ausdrücklich verlangt, werden wir für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
6. Wird der Versand ohne Verschulden der bluechip Computer AG verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht die Anzeige der bluechip Computer AG, dass die Ware versandbereit ist, dem Versand gleich.
7. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst mit der Ausführung der Lieferung bestimmten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde im Verzug der Annahme befindet.
IV. Prüfungs- und Rügepflichten
1. Der Kunde hat die angelieferte Ware darauf zu prüfen, ob die Verpackung äußerlich unversehrt ist. Erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind dem Transporteur gegenüber bei Ablieferung des Gutes zu rügen.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen oder Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Geht die Anzeige nicht spätestens innerhalb von 6 Werktagen bei uns ein, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel oder eine Abweichung handelt, die bei der Untersuchung nicht erkennbar
waren. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, so ist dieser ebenfalls innerhalb von 6 Werktagen anzuzeigen, anderenfalls gilt die Ware auch insoweit als genehmigt. In allen Fällen der nicht rechtzeitigen Anzeige von Mängeln ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten hinsichtlich der nicht rechtzeitig gerügten Mängel ausgeschlossen.
V. Zahlung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich der Kosten für Transport und Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
3. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur dann möglich, wenn etwaige Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware zu unterrichten und sämtliche für die Weiterverfolgung unserer Forderungen erforderlichen Unterlagen herauszugeben. Dies gilt auch für den Fall einer Beeinträchtigung unseres Vorbehaltseigentums durch sonstige Maßnahmen Dritter. Sofern wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben, haftet uns der Kunde für die uns entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, soweit eine Kostenerstattung vom Dritten nicht zu erlangen ist.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, nicht jedoch, diese zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherheit zu übereignen. Im Fall der Weiterveräußerung, Vermietung oder sonstigen entgeltlichen Weitergabe der Vorbehaltsware an Dritte tritt der Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung unserer gesamten Ansprüche aus der Geschäftsverbindung die entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderungen gegen seinen Kunden zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Kunde bleibt jedoch bis zu unserem ausdrücklichen Widerruf weiterhin ermächtigt, die Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Von unserem Recht, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, werden wir jedoch solange nicht Gebrauch machen, solange der Kunde weder Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen
Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch seine Zahlungen eingestellt hat, noch uns gegenüber Zahlungsrückstände bestehen oder der Kunde sich in Verzug befindet. Der Kunde verpflichtet sich, uns sämtliche zur Forderungsverfolgung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
4. Bei einer Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwerben wir im Verhältnis des Fakturawertes der Vorbehaltsware zum Gesamtwert der neu gebildeten Sache Miteigentum an dieser. Die neue Sache gilt damit als Vorbehaltsware.
5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherung ohne gegebenenfalls abzuführende Umsatzsteuer unsere Ansprüche gegen den Kunden nicht nur vorübergehend um mehr als 10%, so verpflichten wir uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden anteilmäßig freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, insbesondere diese auf seine Kosten gegen Feuer und Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
VII. Gewährleistung
1. Der Verkauf von Gebraucht- oder Vorführware erfolgt stets unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Bei Neuware beträgt unsere Gewährleistungsfrist, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, ein Jahr. Die Beschränkung der Gewährleistungsfrist gilt nicht, soweit uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper-
und Gesundheitsschäden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
2. Soweit Ware verkauft wurde, für die eine Herstellergarantie besteht, ist der Kunde dazu verpflichtet, zunächst seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber bleiben hiervon jedoch unberührt. Soweit der Kunde durch die Geltendmachung der Herstellergarantie keine Befriedigung erhält, werden wir im Rahmen unserer Gewährleistungsansprüche nach Maßgabe der folgenden Vorschriften eintreten.
3. Soweit wir zur Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verzögert sie sich unangemessen aus von uns zu vertretenden Gründen oder ist sie sonst dem Kunden nicht zumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im Falle des Rücktritts hat der Kunde sich diejenigen Vorteile anrechnen zu lassen, die er durch den Gebrauch der Ware erlangt hat. Der Gebrauchsvorteil wird hierbei unter Berücksichtigung der üblichen Gesamtnutzungsdauer der Ware anteilig für die Zeit der tatsächlichen Nutzung durch den Kunden auf der Grundlage des vereinbarten Kaufpreises berechnet. Beiden Parteien bleibt es vorbehalten, einen höheren oder niedrigeren Gebrauchsvorteil nachzuweisen. Ein unerheblicher Mangel berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
4. Wird die von bluechip gelieferte Ware Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs im Sinne der §§ 474 ff. BGB, so bleiben die Rechte des Kunden aus den §§ 478, 479 BGB von den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt, es sei denn, der Kunde ist entgegen § 377 HGB seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge nicht nachgekommen.
5. Soweit vom Kunden Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. In allen anderen Fällen ist die Schadensersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Reklamationen haben grundsätzlich durch Rücksendung der Ware frei Haus an uns zu erfolgen. Stellt sich nach unserer Prüfung heraus, dass Gewährleistungsansprüche zu Unrecht geltend gemacht wurden, haben wir Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware.
VIII. Datenschutz
Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten um und halten uns bei deren Verarbeitung an die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes in der neuen Fassung (BDSG n.F.). Nähere Informationen können unseren Datenschutzhinweisen unter www.bluechip.de/download entnommen werden.
IX. Inlandsgeschäft, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Die von uns gelieferte Ware ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für den Gebrauch und Verbleib im Inland bestimmt. Die Ausfuhr von bei uns bezogener Ware kann gesetzlichen Beschränkungen – wie den Exportkontrollvorschriften der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland oder den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegen. Der Kunde hat sich selbständig um die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu bemühen.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 04610 Meuselwitz.
3. Gerichtsstand für alle aus Anlass des Vertragsabschlusses entstehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und dem Kunden ist Meuselwitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
4. Für alle Rechtsbeziehungen anlässlich des Vertragsverhältnisses findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung von Bestimmungen des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Meuselwitz, im Juli 2022
Zusatzbedingungen der bluechip Computer AG für bluechip Cloud Services
Stand 09/2016
§ 1 Geltung
1. Die bluechip Computer AG (im Folgenden bluechip genannt) bietet im Rahmen der Angebote der bluechip Cloud Services dem Partner ein umfassendes Dienstleistungsportfolio für die Datenverarbeitung im Bereich Cloud-Lösungen an.
2. Mit diesen Zusatzbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bluechip weiterhin. Diese Zusatzbedingungen setzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bluechip nicht außer Kraft.
3. bluechip behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Zusatzbedingungen für bluechip Cloud Services aus wichtigem Grund zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt vor, sobald eine Änderung der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der wirtschaftlichen Verhältnisse die entsprechenden Änderungen notwendig machen. Änderungen werden schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung kann in der Regel per E-Mail erfolgen. Wird innerhalb von 4 Wochen den Änderungen nicht schriftlich widersprochen, gelten die Änderungen als anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht sowie die Folgen einer unterbliebenen Reaktion zu den Änderungen wird bei Beginn der Frist ausdrücklich und besonders hingewiesen.
§ 2 Partnervarianten
1. Der bluechip Cloud Partner ist ein Kunde von bluechip (nachfolgend Partner genannt) im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und kauft die vordefinierten Produkte und Dienste der bluechip Cloud Services ein. Die Vermarktung und Abrechnung bei seinen Kunden übernimmt der Partner in seinem Namen, auf seine Rechnung und zu selbst definierten Konditionen.
2. Der bluechip Certified Cloud Partner weist seine Kompetenz in der Betreuung und Vermarktung der bluechip Cloud Services mit der Teilnahme an Schulungen und Webinaren nach. Es handelt sich hierbei um einen Kunden von bluechip (nachfolgend Partner genannt) im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der die vordefinierten Produkte und Dienste der bluechip Cloud Services einkauft. Die Vermarktung und Abrechnung bei seinen Kunden übernimmt der Partner in seinem Namen, auf seine Rechnung und zu selbst definierten Konditionen. Die bluechip behält sich das Recht vor die Voraussetzungen für eine Partnerzertifizierung jederzeit anzupassen.
3. Die Weitervermarktung der bluechip Cloud Services durch den Einsatz von Subunternehmen seitens des Partners ist ausdrücklich untersagt. Dies kann nur nach vorheriger Prüfung und ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung seitens bluechip erfolgen.
§ 3 Einzelverträge für bluechip Cloud Services
1. Die Parteien schließen auf Basis dieser Zusatzbedingungen sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von bluechip bei einer Bestellung der jeweiligen Produkte und Leistungen separate Einzelverträge, die mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten und unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen versehen werden können. Unabhängig von der Bestellart gelten ausschließlich diese Bedingungen gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bluechip.
2. Der Partner ist verpflichtet sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus diesen Zusatzbedingungen, aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bluechip, sowie aus den Bestellformularen ergeben, innervertraglich an seinen Kunden in entsprechender Form weiterzugeben und diesen zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Änderungen an den Zusatzbedingungen sowie an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bluechip sind unverzüglich in die Vertragsform des Partners umzusetzen und bestehende Kunden des Partners über die Änderungen zu informieren. Der Partner ist zudem verpflichtet die Adressdaten seines Kunden in seinem Datenbestand stets aktuell zu halten und bluechip diese auf Anforderung unverzüglich mitzuteilen. Der Partner holt dazu die Einwilligung seines Kunden ein. Der Partner gewährleistet die Richtigkeit der Angaben, insbesondere Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer seines Kunden. bluechip ist berechtigt, bei Änderungen, besonders im Falle der Kommunikation mit Domainvergabestellen, unmittelbar an den Kunden unseres Partners heranzutreten, um von diesem schriftlich die Zustimmung zu den Änderungen zu verlangen.
3. bluechip stellt seinen Partnern eine Preisliste mit ihren Händlereinkaufskonditionen zur Verfügung. Die Preisgestaltung gegenüber dem Partner erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Preisliste in Ihrer jeweils aktuellen gültigen Fassung.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Verträge werden durch eine rechtsverbindliche Unterschrift beider Vertragsparteien oder durch die Leistungserbringung nach vorher erfolgtem Auftrag des Kunden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit für die Einzelverträge der bluechip Cloud Services beträgt 1 Monat, solange nichts anderes vereinbart wurde. Die Mindestvertragslaufzeit für die Bereitstellung oder Lieferung von Top-Level-Domains und SSL-Zertifikaten beträgt 1 Jahr, solange nicht anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat bei den Einzelverträgen der bluechip Cloud Services und um ein weiteres Jahr bei Top-Level-Domains und SSL-Zertifikaten. Ein Vertrag kann erstmalig nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats von einer der beiden Parteien gekündigt werden. Bei Produkten, die eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens einem Jahr aufweisen, kann dieser Einzelvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit beidseitig gekündigt werden.
2. Unberührt hiervon bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung seitens bluechip aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:
- ein Insolvenzverfahren über den Partner eröffnet oder mangels Masse abgewiesen
wurde. - der Partner mit der Zahlung der Entgelte mehr als ein Monat in Verzug gerät.
- der Partner schuldhaft gegen seine, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bluechip, in diesen Zusatzbedingungen sowie in der Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit geregelten Pflichten verstößt.
- der Partner den bei bluechip gehosteten Internet-Auftritt trotz Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist nicht so umgestaltet, dass dieser den aktuellen deutschen Gesetzgebungen und den Vertragsbedingungen der bluechip entspricht oder schuldhaft gegen die Vergaberichtlinien der Top-Level-Domain-Vergabestellen verstößt.
- die bluechip Cloud Services sowie andere in diesem Zusammenhang stehende Leistungen für rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke missbraucht werden.
In diesen Fällen kann bluechip die Leistungen sofort einstellen und Schadenersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen. Wahlweise kann bluechip einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 75% der Summe aller monatlichen Entgelte geltend machen, die der Partner bei einer fristgerechten Kündigung während der Vertragslaufzeit zu entrichten hätte. Dem Kunden obliegt es hierbei einen wesentlich geringeren Schaden der bluechip nachzuweisen. In Fällen einer fristlosen Kündigung seitens bluechip erlaubt der Partner der bluechip den Nutzer der Cloud Services zu kontaktieren und eine Fortsetzung der Dienste über einen adäquaten Partner anzustreben. Dies gilt nur für Fälle, in denen der Nutzer der Cloud Services selbst kein Verschulden an der fristlosen Kündigung des Dienstes des Partners trägt.
3. Für den Fall, dass bluechip die Registrierung einer Domain des Kunden nach den Bestimmungen der Top-Level-Domain-Vergabestellen nicht aufrecht erhalten kann, ist bluechip berechtigt, den Einzelvertrag über diese Domain mit dem Kunden außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
4. bluechip ist berechtigt die Domain nach Wirksamkeit einer Kündigung freizugeben. Sämtliche Rechte des Partners oder des Domaininhabers, der den Partner handlungsbevollmächtigt hat, die sich aus der Domainregistrierung ergeben haben, erlöschen damit. Dem Partner sowie dem Domaininhaber bleibt es frei vor dem Wirksamwerden der Kündigung eine Portierung der Domain zu einem anderen Anbieter durchzuführen, soweit es den Vergaberichtlinien der Registrierungsstellen entspricht. Des Weiteren ist bluechip berechtigt nach Wirksamkeit der Kündigung, alle eingerichteten Dienste, Benutzerkonten sowie Daten des Partners und seines Kunden einschließlich Datensicherungen vollständig zu löschen. Hier bietet bluechip optional die Möglichkeit von Migrationsservices aus der bluechip Cloud heraus, die gesondert durch den Partner vor Ablauf der Vertragslaufzeit angefragt werden muss. Der Partner hat kein Recht auf eine Zusicherung der Bereitstellung von Migrationsservices seitens bluechip.
5. Werden von Dritten gegenüber bluechip Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, so ist bluechip berechtigt die Domain des Kunden unverzüglich in die Verwaltung des Vergabestelle der jeweiligen Domain zu stellen und die betroffenen Internet-Präsenzen des Kunden zu sperren.
6. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 5 Preise und Zahlung
1. Die Rechnungsstellung für die feststehenden monatlichen Produkte und Leistungen erfolgt durch bluechip erstmalig am Tag der Buchung oder Bereitstellung der Leistung im Voraus anteilsmäßig zum Ende des Kalendermonats. Weiterhin erfolgt die regelmäßige Rechnungstellung für diese Produkte und Leistungen gemäß dem vom Kunden gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus spätestens zum ersten Werktag eines Kalendermonats. Verbrauchsabhängige Artikel, wie z.B. Stromverbrauch, Traffic, usw.) werden zum Ende eines Kalendermonats ermittelt und über eine im Vertrag vereinbarte Freigrenze im Folgemonat gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Produkte und Leistungen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr werden erstmalig bei der Beauftragung oder Bereitstellung und bei Verlängerungen entsprechend vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Sofern nicht anders vereinbart,ermächtigt der Kunde bluechip im Rahmen eines separaten SEPA-Lastschriftverfahrens, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.
2. Von bluechip oder von Dritten erbrachte Sonderleistungen, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, werden dem Partner zum jeweilig gültigen Vergütungssatz zzgl. MwSt. durch bluechip in Rechnung gestellt. bluechip wird den Partner vor der Erbringung von kostenpflichtigen Leistungen darüber in Kenntnis setzen.
3. bluechip ist berechtigt, die Preise nach einer Vorankündigungsfrist von einem Monat einmal pro Jahr um bis zu 10% anzuheben. Sofern der Partner nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der schriftlich mitgeteilten Preiserhöhung widerspricht, gilt die Zustimmung des Partners zu der Änderung als erteilt. bluechip verpflichtet sich, den Partner im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung, so ist bluechip berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende außerordentlich zu kündigen. Sind die Preiserhöhungen nachweislich nicht durch bluechip zu vertreten, besteht für den Kunden kein Widerspruchsrecht. Dies gilt insbesondere bei Kostenanpassungen, die durch die Gesetzgebung oder die Bundesnetzagentur verursacht werden.
4. bluechip hat das Recht, die Internet-Präsenzen sowie die gebuchten Dienste sofort einzuschränken oder zu sperren, wenn der Partner schuldhaft mit einem Betrag, der mindestens eine Monatsvergütung des Gesamtvertrages ausmacht, mehr als einen Monat in Verzug ist. Dies gilt sowohl für Internet-Präsenzen und gebuchten Dienste des Partners als auch seiner Kunden. Die Internet-Präsenzen und die gebuchten Dienste werden erst wieder entsperrt oder vollständig verfügbar gemacht, wenn der Partner den fälligen Gesamtbetrag beglichen hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde und eine außerordentliche Kündigung seitens bluechip wegen Zahlungsverzugs nicht erfolgt ist. bluechip behält sich zudem das Recht vor, Verzugszinsen in mindestens der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Sollten bluechip Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Partners in Frage stellen, behält sich die bluechip das Recht vor, die zukünftige Belieferung mit Produkten und Leistungen nur gegen die Zahlung einer Sicherheitsleistung oder gegen Vorkasse zu erbringen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag vollständig auf dem Konto der bluechip eingegangen ist.
5. bluechip stellt dem Kunden für die Einrichtung der Dienste einen verschlüsselten und passwortgeschützten Zugang zum Kundencenter und dienstspezifischen Verwaltungskonsolen bereit. Werden vom Kunden höherwertigere Leistungen über den bestehenden Vertrag hinaus hinzugefügt, ist bluechip berechtigt, auch im Laufe eines Abrechnungszeitraum diese gemäß der aktueller Preisliste mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Innerhalb eines Abrechnungszeitraumes werden die bereits bezahlten Entgelte anteilig verrechnet.
6. Der Partner erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen per E-Mail zugestellt werden. Eine Rechnung gilt als zugegangen, wenn diese per Fax oder E-Mail an den Partner übermittelt wurde. Wünscht der Partner eine Rechnung per Post, ist dies bei der Bestellung anzugeben und kann zu einer Erhöhung der regelmäßigen Entgelte um die aktuell geltenden Portokosten für die Zustellung der Rechnung führen.
7. bluechip ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
§ 6 Leistungen von bluechip, pauschalierter Schadenersatz bei Leistungsminderung oder -verzögerung
1. bluechip Cloud Services stehen dem Kunden zu 99,5% im Monatsmittel bei einem Betrieb von 24 Std. am Tag und 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Von dieser Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen bluechip planmäßige Wartungen an Soft- und/oder Hardware sowie an der Infrastruktur durchführt. Von diesen Wartungsarbeiten wird der Partner rechtszeitig vorab in Kenntnis gesetzt. Aus der Berechnung der verfügbaren Zeit ausgenommen sind auch Ausfälle der Dienste und Leistungen aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die durch den Partner und/oder die vom Partner bzw. seinem Kunden installierte Software verursacht wurden, vom Hersteller verursachte Fehler in der eingesetzten Infrastruktur, Ausfälle, die durch Dritte verursacht wurden und außerhalb des Einflussbereichs von bluechip liegen (z.B. Ausfälle von Teilen des Internets, DNS-Probleme im Internet, Angriffe auf die Infrastruktur und Dienste, höhere Gewalt, Verschulden Dritter, behördliche oder richterliche Anordnung). Zudem sind die Zeiten ausgeschlossen, in denen bluechip die Verfügbarkeit vorübergehend sperrt oder einschränkt, um Gefahren gegenüber der öffentlichen Sicherheit oder der Sicherheit der bluechip Cloud Infrastruktur oder einzelner Dienste aufrecht zu erhalten. bluechip sichert die Verfügbarkeit der Dienste und Leistungen am Übergabepunkt, in diesem Fall an den Routern im Rechenzentrum, zu. Die Verfügbarkeit versteht sich als die technische Möglichkeit die Dienste und Leistungen am Übergabepunkt durch den Kunden unter Verwendung von entsprechenden Anwendungen zu nutzen. bluechip kann bezüglich Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet keine Zusicherungen machen, da diese nicht im Einflussbereich der bluechip liegen.
2. Sollte aufgrund Ausfallzeiten, die nicht in §6 Abs. 1 ausgeschlossen sind, die Verfügbarkeit der Dienste und Leistungen unter das Monatsmittel fallen, ist der Partner berechtigt die Minderleistungen gutgeschrieben zu bekommen. Dazu ist es erforderlich, dass der Partner spätestens spätestens 14 Tage nach Ablauf des betroffenen Monats die Minderleistung bei bluechip schriftlich reklamiert und die geminderte Verfügbarkeit der Dienste nachweist.
Folgende Gutschriftsätze gelten bei einer erfolgreichen Reklamation:
< 99,4% Verfügbarkeit Minderung um 20% der Monatsmiete
< 99,2% Verfügbarkeit Minderung um 50% der Monatsmiete
< 99 % Verfügbarkeit Minderung um 100% der Monatsmiete
Bei Nichteinhaltung von schriftlich zugesicherten Reaktionszeiten oder Wiederherstellungszeiten gilt pro Stunde der Verzögerung eine Gutschrift in Höhe von 10% einer Monatsmiete. Die maximale Höhe der Gutschrift im betroffenen Monat beträgt in Summe eine Monatsmiete für die betroffenen Dienste und Leistungen eines Partners oder seines Kunden. Mit der maximalen monatlichen Gutschrift sind alle Ansprüche des Partners und seines Kunden, die sich aus Ausfallzeiten der Dienste und Leistungen ergeben, abgegolten. Für weitergehende Ansprüche und Folgekosten haftet die bluechip nicht.
3. Die genauen Leistungsbeschreibungen der bluechip Cloud Services sind für den Partner im Kundencenter während der Bestellung zu finden.
4. bluechip kann den Zugang zu den Diensten und Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. Dieser Umstand wird zudem aus der Berechnung der Ausfallzeiten unter §6 Abs. 1 rausgenommen.
5. Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Datentransfervolumen von 10 Gigabyte pro Monat enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe aller Datentransfers der Dienste und Leistungen, die der Partner für sich oder für seinen Kunden beauftragt hat.
6. Soweit nichts anderes vereinbart, ist ein Gesamtspeichervolumen von 10 Gigabyte enthalten. Das genutzte Gesamtspeichervolumen ergibt sich aus der Summe aller Speichervolumen der Dienste und Leistungen, die der Partner für sich oder für seinen Kunden beauftragt hat.
7. bluechip behält sich das Recht vor, eingehende Daten und Nachrichten im Rahmen der Dienste und Leistungen automatisch abzulehnen, wenn die für den Vertrag festgelegten Kapazitätsgrenzen seitens des Partners oder seines Kunden überschritten sind oder falls automatische Systeme (wie z.B. Firewall oder Spam-Filter) einen möglichen Angriff auf die Dienste oder die Infrastruktur oder unerwünschte bzw. rechtwidrige Inhalte (z.B. Spam-E-Mails) erkennen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die automatische Erkennung nicht eindeutig sicherstellen kann, dass auch erwünschte Daten oder Nachrichten abgelehnt werden können.
8. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Partner oder von seinem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von bluechip spätestens mit Nutzung durch den Partner oder Kunden als abgenommen.
9. bluechip behält sich das Recht vor, technische Änderungen der Dienste und Leistungen, die nicht zu einer Beeinträchtigung der vertraglich versprochenen Leistung führen oder durch rechtliche Veränderungen oder sonstige Faktoren notwendig werden, jederzeit durchzuführen. Sofern sich dadurch Änderungen für den Kunden ergeben, wird dieser vorher darüber in Kenntnis gesetzt.
10. bluechip behält sich das Recht vor zum Betrieb der Dienste und Leistungen und zur vertraglich vereinbarten Leistungserbringung Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Sollte bluechip ohne eigenes Verschulden die Leistungen Dritter nicht oder nicht rechtzeitig erhalten, so ist die bluechip berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Partners sind ausgeschlossen.
11. bluechip kann im Rahmen von Diensten und Leistungen, die Bestandteil des Vertrages sind, dem Partner ein zeitliches auf die Laufzeit der zugehörigen Dienste und Leistungen beschränktes einfaches Nutzungsrecht für Anwendungen, Skripte sowie Handbücher übertragen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Es ist nicht gestattet, die Software, Skripte, Handbücher und dazugehörige Dokumente oder Lizenzen/Lizenzcodes zu vervielfältigen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen oder zur Verfügung zu stellen, wenn es nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrages ist oder nicht den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers entspricht. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Mit dem Ende eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechtes oder mit Wirksamkeit einer Kündigung, erlöschen alle Nutzungsrechte an kommerziellen Anwendungen, Skripten und Handbüchern. Der Kunde ist verpflichtet nach sofort Vertragsende alle Kopien dieser Anwendungen samt Installationsdateien, Lizenzcodes oder anderen Lizenzmerkmalen sowie Handbücher und Unterlagen zu löschen, sowie alle Datenträger und Dokumente, die er in diesem Zusammenhang erhalten hat, an bluechip zurückzugeben.
§ 7 Pflichten des Partners
Der Partner wird alle Pflichten erfüllen, die notwendig sind, um die Abwicklung des Vertrages zu gewährleisten. Dies beinhaltet unter anderen, aber nicht abschließend, die folgenden Pflichten:
1. Der Partner vereinbart mit seinem Kunden die Einhaltung der in diesen Zusatzbedingungen sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der bluechip festgelegten Pflichten. Der Partner sichert zu, dass Daten, die er bluechip zur Verfügung stellt, richtig und vollständig sind. Der Partner verpflichtet sich zudem bei etwaigen Änderungen der Daten bluechip darüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen sowie auf entsprechende Anfrage von bluechip binnen 7 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
Dieses betrifft insbesondere:
Name und Anschrift des Partners
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Fax-Nummer des technischen Ansprechpartners einer Top-Level-Domain
Name, Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Fax-Nummer des administrativen Ansprechpartners einer Top-Level-Domain
die IP-Adressen und Namen des primären und sekundären Nameservers, falls der Kunde eigene Nameserver für die Registrierung oder Transfer von Top-Level-Domains verwalten möchte.
2. Der Partner übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche auf den gemieteten Diensten abgelegten Inhalte. Der Partner hat sicherzustellen, dass die Dienste und Leistungen der bluechip Cloud Services nicht missbräuchlich oder rechtwidrig genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung und Bereitstellung von Software-Produkten sowie Daten und Inhalten, die sowohl öffentlich als auch privat bereitgestellt werden können. Sollten dem Partner illegale Inhalte oder Aktivitäten auffallen, so verpflichtet er sich diese unverzüglich zu sperren und diese bluechip anzuzeigen. Falls bluechip bekannt wird, dass sich illegale Inhalte auf den von Partner gemieteten Diensten befinden, hat bluechip das Recht die Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und gleichzeitig den Partner darüber zu informieren sowie weitere Maßnahmen zu treffen.
3. Der Partner hat sicherzustellen, dass die eingesetzten oder zur Verfügung gestellten Software-Produkte, Daten und Inhalte frei von Rechen Dritter sind und keine Lizenzrechte verletzen. Er hat ferner sicherzustellen, dass keine Inhalte verbreitet oder bereitgestellt werden, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen oder Dritte in Ihrer Ehre verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpfen oder beleidigen. Insbesondere verpflichtet sich der Partner, keine gewaltverherrlichenden, pornographischen und sonstigen bedenklichen Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Des Weiteren verpflichtet sich der Partner keine massenhafte Werbung ohne ein ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers zu versenden oder versenden zu lassen, offene E-Mail-Relay-Server sowie die Verbreitung von Spam E-Mail zu unterbinden. bluechip ist hierbei nicht verpflichtet die vom Partner oder von seinem Kunden bereitgestellten Daten und Inhalte aller gemieteten Dienste auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
4. Der Partner verpflichtet sich, falls die Administration etwaiger Internet-Präsenzen in seiner Verantwortung liegt, die eingestellten Inhalte nach den jeweils immer aktuell gesetzlich geregelten Bestimmungen zu kennzeichnen und ständig neuen gesetzlichen Kennzeichnungspflichten nachzukommen.
5. Der Partner sichert zu, dass die allgemeinen Regeln des Datenschutzes, die IP-Vergaberichtlinien des RIPE, die Domain-Vergaberichtlinien der jeweiligen zuständigen Domainstelle sowie die allgemeinen Richtlinien im Internet (RFC) bei der Nutzung der bereitgestellten Dienste und Leistungen Beachtung finden.
6. Der Partner verpflichtet sich, die von bluechip zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltenen Zugangsdaten oder andere Authentifizierungsmerkmale streng geheim zu halten und bluechip unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bzw. andere Authentifizierungsmerkmale bekannt oder diese in deren Besitz sind. Die Nutzungsüberlassung aller Informationen sowie der Eingriff in die von bluechip betriebenen Programme, Netze und Infrastrukturen, sowie der Versuch oder das Fördern dieser, sind strengstens untersagt. Die vorgenannten Pflichten sind auch dann zu erfüllen, wenn der Kunde Zugangsdaten erhält, welche zur Identifizierung seiner Person gegenüber bluechip bei Abgabe von Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, dient. Personen, die bei Abgabe einer solchen Erklärung das Passwort des Kunden verwenden, gelten gegenüber bluechip widerlegbar als vom Kunden für die Abgabe der jeweiligen Erklärung bevollmächtigt. Falls Dritte durch den Missbrauch der Zugangsdaten des Partners Dienste und Leistungen von bluechip nutzen und dies nachweisbar auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen ist, so haftet der Partner gegenüber bluechip auf Nutzungsentgelt und Schadenersatz.
7. Des Weiteren stellt der Partner bluechip von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner oder der Pflichten seines Kunden beruhen oder sich aus vom Partner oder von dessen Kunden verursachten rechtlichen Streitigkeiten ergeben. Der Partner verpflichtet zudem alle berechtigten Nutzer der Dienste und Leistungen, Ihrerseits die geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten.
8. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verpflichtet sich der Partner, die bluechip auf eigene Kosten bei der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu unterstützen. Zum Zwecke einer schnellen Fehlerbehebung benennt der Partner bluechip bei der Bestellung einen qualifizierten Ansprechpartner, der zur Klärung von Servicefragen auch detaillierte Auskünfte und eine Dokumentation über die eingesetzte Technik und Software bereitstellen kann und der auf Verlangen Diagnosetools, Dokumentationen sowie andere Hilfsmittel der bluechip selbstständig verwendet, um mögliche Fehler festzustellen oder zu beheben. Sollte der Ansprechpartner im Laufe der Vertragslaufzeit wechseln, so ist bluechip unverzüglich über diesen Wechsel zu informieren und der neue Ansprechpartner ist entsprechend zu benennen.
9. Der Partner wird darauf hingewiesen, dass er auf seiner Seite bzw. auf Seite seines Kunden die für den Zugang zu bluechip Diensten und Leistungen notwendigen Voraussetzungen bezüglich Software und Hardware schafft. Zudem ist es in der Verantwortung des Partners oder seines Kunden vor dem Versenden von Daten und Inhalten an oder aus den bluechip Diensten und Leistungen diese auf Virenfreiheit zu prüfen sowie dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
10. In der Verantwortung des Partners liegt es, regelmäßig mit Hilfe von bluechip Diensten erzeugten oder dort abgelegten Daten, Inhalte und Informationen Ihrer Bedeutung entsprechend regelmäßig zu sichern und die eigens erstellten Sicherungskopien zum Zwecke einer Rekonstruktion bei einem möglichen Daten- oder Informationsverlust vorzuhalten. Die auf den bluechip-Servern gespeicherten Daten wird der Partner regelmäßig durch Download sichern. Die Datensicherung darf dabei nicht auf dem gleichen Bereich abgelegt werden,
in dem sich die Originaldaten befinden. Der Partner hat insbesondere vor dem Beginn der Arbeiten seitens bluechip oder vor der Installation von neuer oder vorhandener Hard- oder Software eine vollständige Datensicherung zu erstellen. Zudem liegt es auch in der Verantwortung des Partners jedes Programm, auch wenn es dem Partner von bluechip zur Verfügung gestellt wurde, auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der eingesetzten Umgebung zu testen sowie etwaige Kompatibilitäten und Voraussetzungen seitens der Hersteller zu beachten. bluechip weist den Partner darauf hin, dass auch geringfügige Veränderungen an Programmen oder Einstellungen die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinträchtigen können. Die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung kann und sollte der Partner innerhalb seiner Vertragsgestaltung mit seinem Kunden regeln. Unabhängig davon entbindet bluechip den Partner nicht von dieser Pflicht. bluechip führt zwar regelmäßige Sicherungen der eigenen Infrastruktur durch, darf diese jedoch dem Partner aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zwecks einer Datenrekonstruktion bei einem möglichen Datenverlust zur Verfügung stellen. Die von bluechip durchgeführten Sicherungen dienen lediglich dem eigenen Zweck zum Erhalt und Fortführen des Betriebes der gesamten Infrastruktur. Sollte der Partner schuldhaft eine notwendige Wiederherstellung seitens bluechip verursachen, so wird ihm diese nach Aufwand zu dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt. Unberührt bleibt die Verpflichtung von bluechip zur Sicherung der Daten des Partners oder seines Kunden und zur Übermittlung eines Backups, falls dies ausdrücklich als Dienstleistung von bluechip schriftlich im Vertrag vereinbart wurde.
11. Der Partner verpflichtet sich, die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen nach § 11 Abs. 2 BDSG einzuholen, soweit er bei Nutzung der bluechip Dienste und Leistungen personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
12. Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Vergabestellen in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
13. Der Partner vertritt gegenüber bluechip jegliches zur Last fallendes Verschulden seines Kunden bei der vertraglichen Nutzung der Dienste und Leistungen. Des Weiteren haftet er bei einem Verstoß auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Er stellt bluechip zudem im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter frei. bluechip übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Partners und seines Kunden in der Internet-Präsenz, es sei denn, bluechip kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
14. Für von bluechip im Rahmen der Vertragserfüllung dem Partner überlassene Lizenzen und Anwendungen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Bei Microsoft Software-basierenden Diensten und Leistungen, die durch bluechip selbst bereitgestellt und erbracht werden, sind insbesondere die stets aktuellsten Microsoft Service Provider Use Rights, sowie die Microsoft Endkundenlizenzbestimmungen (End User License Terms), die jederzeit im bluechip Cloud Kundencenter eingesehen werden können, wesentliche Vertragsbestandteile. Der Partner versichert die Einhaltung dieser ergänzenden Bestimmungen und ist auch gegenüber Microsoft direkt verantwortlich und haftbar. Der Einsatz von Microsoft Lizenzen innerhalb der durch bluechip selbst bereitgestellten und erbrachten Dienste und Leistungen, die dem Partner und seinen Endkunden nicht durch bluechip zur Verfügung gestellt wurden, ist, wenn nicht anders in Textform vereinbart, unzulässig.
15. Verletzt der Partner schuldhaft seine Pflichten zur Nutzung der bereitgestellten Dienste und Leistungen, ist bluechip berechtigt diese zu sperren, in dringenden Fällen sogar ohne die vorherige Benachrichtigung des Partners, wenn nachweislich die Verletzung nur dadurch abgestellt werden kann. Verstößt der Partner gegen das Verbot, rechtwidrige Daten und Inhalte im Rahmen des Vertrages auf bluechip-Servern einzustellen, auf diese zu übermitteln oder von bluechip Systemen verfügbar zu machen, so ist bluechip berechtigt die betroffenen Daten zu löschen. Sollten die Verstöße durch Kunden des Partners oder anderweitige Nutzer begangen worden sein, so ist der Partner verpflichtet, unverzüglich Angaben zu den für die Inhalte und Daten verantwortlichen Personen zu machen. Verstößt der Partner nach einer Abmahnung seitens bluechip weiterhin oder zum wiederholten Male schuldhaft gegen die Pflichten zur Nutzung der bereitgestellten Dienste und Leistungen, so ist die bluechip berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Für jeden Fall, in dem der Partner die von bluechip im Rahmen des Vertrages bereitgestellten Anwendungen und/oder die zur Nutzung notwendigen Produktcodes oder anderweitige Lizenzen unberechtigt Dritten zur Verfügung stellt, die Nutzung außerhalb der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers oder außerhalb der lizenzierten Kontingente ermöglicht oder die nicht rechtmäßige Nutzung nicht unterbindet, so ist der Partner verpflichtet eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Monatsentgeltes zu bezahlen. Schadenersatzansprüche seitens bluechip oder der jeweiligen Rechteinhaber bleiben vorbehalten. Sollten die Schadenersatzansprüche die Höhe der Vertragsstrafe übersteigen, so wird diese auf die Ansprüche angerechnet. Falls der Partner seinen Mitwirkungspflichten zur Erfüllung des Vertrages nicht nachkommt, so ist die bluechip berechtigt, die Erbringung der Leistungen zu verweigern, die im Zusammenhang mit den Mitwirkungspflichten stehen ohne dass der Partner eine Leistungsminderung geltend machen kann. Zudem ist die bluechip berechtigt, die Dienste und Leistungen sofort einzustellen, wenn durch den Weiterbetrieb mit Schadenersatzforderungen oder rechtlicher Verfolgung gerechnet werden kann.
§ 8 Domains
1. Top-Level-Domains, die im Rahmen der bluechip-Dienste und Leistungen angeboten werden, werden von unterschiedlichen Vergabestellen registriert und verwaltet. Für jede Top-Level-Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Die jeweils aktuell gültigen Vergabebedingungen zu den von bluechip angebotenen Top-Level-Domains sind unter /downloads-und-links/ zu finden. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, sind die jeweiligen gültigen Bedingungen Vertragsbestandteil.
2. Der Partner ist berechtigt im Rahmen der bei bluechip gebuchten Dienste und Leistungen ausschließlich Domains zu registrieren oder zu transferieren, die in seinem Besitz oder im Besitz von Unternehmen oder natürlichen Personen sind, für welche der Partner handlungsbevollmächtigt ist.
3. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung und Pflege der Domain kommt zwischen dem Partner bzw. dem Kunden des Partners und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. bluechip beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Partner oder seinen Kunden. bluechip hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Partner oder der Kunde des Partners versichert gegenüber bluechip mit der Registrierung oder dem Transfer einer Domain, dass diese von ihm beantragte oder verknüpfte Domain frei von Rechten Dritter ist.
4. bluechip ist berechtigt die Domain zu löschen, falls sich die nach den jeweiligen Vergaberichtlinien anzugebenen Daten der Domain als falsch erweisen und es bluechip nicht möglich ist, den Partner oder den Kunden des Partners unter den angegebenen Daten zu kontaktieren. Manche Domains erfordern eine Bestätigung des Inhabers bei der Registrierung oder bei einem Transfer. Diese Bestätigung muss von dem Inhaber selbst durchgeführt werden. Falls der Inhaber schuldhaft, z.B. durch eine Falschangabe der E-Mail-Adresse, der Aufforderung zur Bestätigung nicht nachkommt, kann seitens der Vergabestelle eine Sperrung oder sogar eine Löschung der Domain erfolgen, auf die bluechip keinen Einfluss hat. In diesem Fall stellt bluechip die Bereitstellung und Verwaltung der Domain ein und stellt die vertraglich vereinbarten aber durch Verschulden des Domaininhabers eingestellten Leistungen dem Partner in Rechnung.
5. Bei der Ersteinrichtung einer Domain in Verbindung mit einer neuen Internet-Präsenz ist bluechip zum Beauftragungszeitpunkt berechtigt auf dieser Seite Werbung für sich einzublenden, solange der Kunde selbst noch keine Inhalte bereitstellt.
6. Die Domainregistrierung oder der Transfer erfolgt jeweils für eine bestimmte Zeit. Die Laufzeit ist abhängig vor der jeweiligen Vergabestelle der betroffenen Domain. Manche Domains werden ab Registrierungs- oder Transferdatum um die festgelegte Periode in der Laufzeit verlängert. Andere Domains wiederum können komplett abweichende Laufzeiten aufweisen. Die genaue Laufzeit der Domain wird spätestens nächsten Werktag nach erfolgreicher Aktivierung im Kundencenter synchronisiert und dem Partner angezeigt. Erfolgt keine wirksame Kündigung des Partners für den Vertrag oder die einzelne Domain, wird die Registrierung von bluechip auf Kosten des Partners vor dem Ablauf um eine weitere Periode verlängert und aufrechterhalten. Bei vorzeitiger Kündigung einer Domain oder des betreffenden Dienstes erfolgt keine anteilige Erstattung der Entgelte. Falls eine Domain aufgrund von Streitigkeiten ungültig wird, erfolgt ebenfalls keine Erstattung. bluechip ist in diesem Fall nicht verpflichtet, dem Partner oder seinem Kunden eine Ersatzdomain zur Verfügung zu stellen.
7. Ein Providerwechsel der bei bluechip registrierten oder zu bluechip transferierten Domains ist frühestens nach 60 Tagen möglich, wenn in den Vergaberichtlinien zur jeweiligen Domain nicht anders angegeben.
§ 9 Haftungsbeschränkung
1. bluechip haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in voller Höhe ausschließlich für Schäden des Partners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, arglistiges Verschweigen eines Mangels, bei Nichteinhaltung einer im Vertrag zugesicherten Beschaffenheitsgarantie, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus Produkthaftung sowie den Fall zwingender gesetzlicher Regelungen entstanden sind. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind von dieser Haftungsbeschränkung nicht berührt.
2. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet bluechip, unbeschadet der in §8 Abs. 1 genannten Fälle, nur begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
3. Als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden gilt ein Schaden in Höhe eines durchschnittlichen Jahresumsatzes des Partners mit den von bluechip bereitgestellten Cloud Services. Im Übrigen haftet bluechip p.a. bis zu einem Betrag in Höhe des Jahresumsatzes des Partners mit den von bluechip bereitgestellten Cloud Services. Andere Umsatzgrößen, die nicht in Zusammenhang mit diesen Zusatzbedingungen für bluechip Cloud Services stehen, dürfen in allen Fällen nicht zur Ermittlung des Schadens herangezogen werden. Sollte die Vertragsbeziehung kürzer sein, so ist für die Ermittlung nur der tatsächliche Zeitraum samt Umsatzkennzahlen mit den bluechip Cloud Services heranzuziehen. Soweit anwendbar bleiben gesetzlich zwingende Haftungsregelungen hiervon unberührt.
4. Zugesicherte Eigenschaften bzw. Garantien sind nur diejenigen, die als solche ausdrücklich bezeichnet sind. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Partner zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch bluechip. Gelingt die Nacherfüllung nicht oder nur teilweise, kann der Partner eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen. Bei Verfügbarkeiten oder Reaktionszeiten sind die Sätze bereits in §6 Abs. 2 dieser Zusatzbedingungen geregelt und entsprechend heranzuziehen.
5. bluechip haftet, unbeschadet der in §8 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten Fälle, nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie nicht für auftretende Mängel, die im Zusammenhang mit einer durch den Partner oder seinen Kunden vorgenommenen oder sonst veranlassten Änderung der Leistungen von bluechip oder sonstigen Fremdeinflüssen stehen, und die aus dem Risikobereich des Partners oder seines Kunden stammen. Es obliegt dem Partner nachzuweisen, dass auftretende Mängel nicht kausal auf einer Änderung der Systemumgebung oder sonstigen Fremdeinflüssen beruhen.
6. bluechip haftet, unbeschadet der in §8 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten Fälle, nicht für Ansprüche Dritter, die aus einer Verfehlung des Partners oder seines Kunden resultieren. bluechip haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Partners. Insoweit stellt der Partner bluechip von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7. Für den Verlust von Daten oder Programmen haftet bluechip, unbeschadet der in §8 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten Fälle, lediglich bis zu derjenigen Schadenshöhe die auch bei regelmäßiger Datensicherung seitens des Partners oder seines Kunden eingetreten wäre. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt mithin insbesondere, als der Schaden darauf beruht, dass der Partner oder der Kunde des Partners es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen außerhalb der bluechip Dienste und Leistungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8. bluechip nutzt für bestimmte sicherheitsrelevante Datenübertragungen und -verbindungen eine Verschlüsselung durch TSL/ SSL. Die Datenkommunikation über das Internet kann trotz dessen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Eine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit ist, unbeschadet der in §8 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten Fälle, mithin ausgeschlossen.
9. Der Partner trägt während der Benutzung der Dienste und Leistungen von bluechip sowie für seine Systeme die alleinige Verantwortung für alle Sicherheitsmaßnahmen incl. Virenschutz, Datensicherung, Firewall-Konfiguration und das Einspielen von Sicherheitsupdates. Eine Haftung der bluechip aus den vorangegangenen Pflichten des Partners gilt, unbeschadet der in §8 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten Fälle, als ausgeschlossen.
10. Soweit die Haftung von bluechip gegenüber dem Partner beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen der bluechip.
11. Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
§ 10 Geheimhaltung
1. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind:
Alle mündlichen oder schriftlichen Informationen und Materialien die der Partner direkt oder indirekt von bluechip zur Abwicklung des Vertrages erhält und als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrem Gegenstand oder sonstigen Umständen ergibt. Die beauftragten Leistungen und sonstige Arbeitsergebnisse.
2. Der Partner verpflichtet sich, alle ihm direkt oder indirekt zur Kenntnis gekommenen vertraulichen Informationen strikt vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von bluechip an Dritte weiterzugeben, zu verwerten oder zu verwenden.
3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Information durch Beschluss eines Gerichts, Anordnung einer Behörde oder ein Gesetz besteht.
4. Der Partner wird alle geeigneten Vorkehrungen treffen, um die Vertraulichkeit sicherzustellen. Vertrauliche Informationen werden nur an die Mitarbeiter oder sonstige Dritte weitergegeben, die sie aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten müssen. Der Partner stellt sicher, dass die zum Einsatz kommenden Personen ebenfalls eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen, die mindestens den Bedingungen des §10 dieser Zusatzbedingungen genüge trägt.
5. Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit dauert auch nach Beendigung der Zusammenarbeit an. Auf Verlangen sind ausgehändigte Unterlagen einschließlich aller davon angefertigten Kopien sowie Arbeitsunterlagen und -Materialien zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden in vollem Umfang, die bluechip durch Verletzung dieser vertraglichen Pflichten entstehen. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechtsnachfolger der Parteien.
§ 11 Datenschutz und Datenspeicherung
bluechip ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit diesen enthaltenen Daten über den Partner, gleich ob diese vom Partner selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.
§ 12 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Zusatzbedingungen und/ oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Zum Download der AGB als PDF Datei klicken Sie bitte hier (AGB.pdf)
Zusatzbedingungen für bluechip Cloud Services – zum Download der Zusatzbedingungn als PDF-Datei klicken Sie bitte hier (Zusatzbedingungen für bluechip Cloud Services.pdf)